Der Vor- oder Familienname kann auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine andere Möglichkeit der Änderung nicht besteht (z.B. Namenserklärung oder Namenserteilung beim Standesamt).
Anträge auf Namensänderung (Vor- und Familiennamen) können Sie beim Landratsamt München stellen, wenn Sie im Landkreis München wohnen und deutscher Staatsangehöriger sind. Gleichgestellt sind beispielsweise hier wohnende Asylberechtigte.
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Namensänderung einzureichen:
Zur Prüfung können je nach Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden.
Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem unten genannten Ansprechpartner einen Termin.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung nicht garantiert werden. Mit längeren Wartezeiten muss deshalb gerechnet werden, gegebenenfalls ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.
Die Gebühr für die Änderung eines
Wird ein Antrag zurückgezogen oder abgelehnt, wird 1/10 bis 1/2 dieser Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall ergibt sich aus dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Namensänderung für den Antragsteller.
| Name | Telefon | Fax | Zimmer |
|---|---|---|---|
| Frau Feige | 089 / 6221-2678 | 089 / 6221 44-2678 | B 0.34 |
Landratsamt München
Sachgebiet 5.2 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221-2319
E-Mail:
auslaenderbehörde@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr