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Namensrecht und Namensänderungen

Der Vor- oder Familienname kann auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine andere Möglichkeit der Änderung nicht besteht (z.B. Namenserklärung oder Namenserteilung beim Standesamt).

Anträge auf Namensänderung (Vor- und Familiennamen) können Sie beim Landratsamt München stellen, wenn Sie im Landkreis München wohnen und deutscher Staatsangehöriger sind. Gleichgestellt sind beispielsweise hier wohnende Asylberechtigte.

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag auf Namensänderung einzureichen:

Zur Prüfung können je nach Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden.

Kontaktinformationen

Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung nicht garantiert werden. Mit längeren Wartezeiten muss deshalb gerechnet werden, gegebenenfalls ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.

Entstehende Kosten

Die Gebühr für die Änderung eines

Wird ein Antrag zurückgezogen oder abgelehnt, wird 1/10 bis 1/2 dieser Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall ergibt sich aus dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Namensänderung für den Antragsteller.

Formulare

Ansprechpartner/-innen

Name Telefon Fax Zimmer
Frau Feige 089 / 6221-2678 089 / 6221 44-2678 B 0.34

Dienststelle

Landratsamt München
Sachgebiet 5.2 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-1400
Fax: 089 / 6221-2319
E-Mail: auslaenderbehörde@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

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